Bauproduktenverordnung

Bauproduktenverordnung


Entsprechend der Bauproduktenverordnung (Artikel 14) stellen wir Ihnen entsprechende Produkte mit Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass Abnehmer explizit CE-gekennzeichnetes Material entsprechend der Bauproduktenverordnung bei uns bestellen. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir, als Handelshaus, keine Vergewisserungspflicht haben, ob einem Abnehmer ein Produkt entsprechend der Bauproduktenverordnung geliefert werden muss.                                                    (d.h. mit Leistungserklärung und CE- Kennzeichnung ) 

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